Camper sollten Regeln beachten
Vor Auslandsreisen besser gut informieren
Urlaub im Camper oder Wohnmobil steht für eine gewisse Flexibilität und Unabhängigkeit – und macht ihn daher so beliebt. Doch für dieses Reisen gibt es auch einige Regelungen, die beachtet werden sollten. An welche Vorschriften sich Camper halten müssen, ist vom Gewicht ihres Gefährts abhängig. „Wohnmobile oder -wagen sind zwar deutlich größer als Pkws, überschreiten sie aber eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht, darf jeder, der einen Führerschein der Klasse B besitzt, hinters Steuer“, sagt Juristin Sabine Brandl. Für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C nötig, aber auch ein alter Führerschein der Klasse 3 ist zulässig. Diese dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h sowie außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h fahren. „Für schwerere Fahrzeuge ist auf Autobahnen und Landstraßen bei Tempo 80 Schluss“, so Brandl. Die Juristin rät Campern bei Auslandsreisen außerdem, sich vorab über die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren.
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Das Einparken mit Wohnmobil oder -wagen kann schnell eine Herausforderung sein. Wer sein Gefährt abstellt, muss darauf achten, dass Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern noch mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern vorbeifahren können. Gibt es eine Parkplatzmarkierung, dürfen Wohnmobile und -wagen nicht über die Begrenzungslinien hinausragen. „Gestattet ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Bürgersteig, gilt das ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ist damit für die meisten Camper tabu“, weiß die Expertin. „Mit Wohnmobilen oder Wohnwagen über 7,5 Tonnen ist das Parken in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.“ Speziell für Wohnwagen gilt: Abgekoppelt dürfen sie in Wohngebieten nur bis zu zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen.